„Die Kosten unserer Dienstleistungen werden gem. den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB V bzw. SGB XI ab Pflegegrad 1) von den Sozialversicherungsträgern oder anderen öffentlichen Trägern übernommen.“
Über uns
Als Dienstleistungsunternehmen sind wir seit 2016 durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zur Erbringung und Abrechnung von Pflegeergänzungsleistungen nach dem SGB XI zugelassen.
Seit 2020 zugelassenes Dienstleistungsunternehmen durch die Freie Hansestadt Bremen (die Senatorin für Soziales, Frauen, Integration und Sport) und anschließend 2021 durch die Stadt Dortmund für Nordrhein-Westfalen.
Umfassende und kompetente Beratung zu unserem Leistungsangebot.
Hilfe bei Anträgen für unsere Leistungen direkt bei den zuständigen Kostenträgern.
Unsere Möglichkeit, Ihre Leistungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens direkt mit den zuständigen Kostenträgern abzurechnen.
Voller Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden, die durch unser Unternehmen zu vertreten sind.
Vermeidung ungesetzlicher Beschäftigungsverhältnisse („Schwarzarbeit“).
Auf Wunsch und nach Möglichkeit Stellung einer Ersatzkraft bei Krankheit oder Urlaub unserer Mitarbeiter/innen (kontinuierliche Weiterversorgung).
Unsere Leistungen
Bei Fragen rund um unser Dienstleistungsangebot, zur Verfügbarkeit und zum Ablauf, zu Kostenübernahmen und Kostenträgern o.a. informieren wir Sie
gern. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular,
senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an (Mo-Fr von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr).
- Alltägliche hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie Putzen, Wäschepflege und Zubereiten kleinerer Mahlzeiten
- Einkäufe bzw. Einkaufshilfe zur Grundversorgung
- Fenster- und Treppenhausreinigung im haushaltsüblichen Rahmen
- Kinderbetreuung in deren familiären Lebensumfeld
- Alltagsbegleitung und Hilfe zur Teilhabe an gesellschaftlicher Kommunikation für alleinstehende Personen (auch für Menschen in Einrichtungen des betreuten Wohnens).
Hauswirtschaft für Familien und Singles
- Kochen, Putzen, Wäschepflege
- Wohnraumreinigungen
- Bad- und Küchenreinigung
- Einkäufe zur Grundversorgung
- Fenster- und Treppenhausreinigung
- Wahrnehmung hausgemeinschaftlicher Verpflichtungen
Hauswirtschaft für Senioren
- Kochen, Putzen, Wäschepflege
- Einkäufe zur Grundversorgung
- Ab Pflegegrad 1 (SGB XI), Pflegeergänzungsleistungen
- Alltagsbegleitung zu Terminen etc.
- Wahrnehmung hausgemeinschaftlicher Verpflichtungen
- Gesprächspartnerschaft für Alleinstehende
Kinderbetreuung
- Betreuung für Kinder mit oder ohne Handycap
- Versorgung der Kinder im häuslichem Umfeld
Wir machen mit!
Tränen, Angst und Panik - wenn Kinder verunglücken, haben es Rettungskräfte nicht leicht, ihnen zu helfen. Um trotzdem schnell Hilfe leisten zu können, setzen viele von ihnen mittlerweile auf das Trösterbärchen Tommy.
Hier finden Sie weitere Infos: www.verlagsgruppe-kim.de
Angebote
Es gibt für Sie folgende Möglichkeiten unsere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen:
Sie sind infolge einer Schwangerschaft, Erkrankung, eines Unfalls oder aufgrund einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage, Ihren Haushalt in gewohnter Weise zu besorgen?
Die Betreuung Ihrer Kinder ist durch diese Einschränkung nicht gewährleistet? In diesen Fällen werden die Aufwendungen für unsere hauswirtschaftlichen Leistungen im gesetzlichen Rahmen von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse übernommen.
Ihnen ist durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mindestens der Pflegegrad 1 zuerkannt worden?
Dann haben Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse (Krankenkasse) Anspruch auf Entlastungsleistungen, sogenannte Pflegeergänzungsleistungen, zu denen auch unsere hauswirtschaftlichen Leistungen für Sie zählen. Auf Wunsch ist daher eine direkte Abrechnung im gesetzlichen Umfang mit Ihrer zuständigen Pflegekasse möglich.
Abrechnungsmöglichkeiten
-
Nach SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)
Ab Pflegegrad 1 können Sie unsere hauswirtschaftliche Dienstleistung als Pflegeergänzungsleistung nach dem SGB XI direkt über uns abrechnen lassen. -
Nach SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)
Aufgrund attestierter medizinischer Notwendigkeit (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen unsere hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Auch diese Aufwendungen können wir i.d.R. direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
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Private Insanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
Selbstverständlich können Sie unser Dienstleistungsangebot auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus und gänzlich ohne zuerkannten Pflegegrad in Anspruch nehmen.
Beachten Sie bitte, dass Sie private Rechnungen über haushaltsnahe Dienstleistungen innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen steuerlich geltend machen können.